Die Teilnahme an Abstimmungen, Wahlen und der Besuch der Landsgemeinde sind nicht die einzigen Möglichkeiten, sich als Bürger aktiv an der Entwicklung des Kantons zu beteiligen. Es gibt noch weitere Instrumente, wie die Petition und den Memorialsantrag, mit denen man sich als Bürger oder als Interessengemeinschaft Gehör verschaffen und unter Umständen auch viel bewegen kann.

Nachfolgend finden sich weitere Erläuterungen zu diesen beiden spannenden Instrumenten sowie die entsprechenden Links auf die Webseite des Kantons Glarus, wo weiterführende Informationen zu finden sind.

Petition

Eine Petition kann man als eine Bitte/Beschwerde an eine Behörde verstehen. Gemäss Artikel 60 der Glarner Kantonsverfassung, ist jedermann berechtigt Petitionen an Behörden zu richten. Üblicherweise richten sich die an den Regierungsrat und/oder den Landrat. Gemäss Absatz 2, hat die angesprochene Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Petition zu beantworten oder an sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Antworten des Kantons auf Petitionen werden in ihrem Public Newsroom publiziert.

Ziel einer Petition ist es grundsätzlich, für ein Thema zu sensibilisieren und zu zeigen, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Es entsteht keine Verpflichtung, aber der Druck kann ausreichen, dass ein Teil des Landrates das Thema aufgreift und in ein parlamentarisches Instrument wie Motion oder Postulat giesst und damit weiterverfolgt.

Memorialsantrag

Der Memorialsantrag ist ein sehr mächtiges Werkzeug, um einen Antrag zu stellen die Kantonsverfassung gesamthaft oder in Teilen zu verändern. Dieses Recht steht im Gegensatz zur Petition nur Stimmberechtigten und den Gemeinden und ihren Vorsteherschaften zu. Er ist nicht an ein spezielles Thema gebunden, sondern kann jeden Gegenstand betreffen, der in die Zuständigkeit der Landsgemeinde fällt.

Die Regelung zum Memorialsantrag findet sich in Artikel 58 der Glarner Kantonsverfassung.
«Die Stimmberechtigten haben das Recht, jederzeit zuhanden der Landsgemeinde selbstständig oder gemeinsam mit anderen Stimmberechtigten Memorialsanträge zu stellen. Dieses Recht steht auch den Gemeinden und ihren Vorsteherschaften zu.»

Die aktuellen und vergangenen Memorialsanträge inkl. dem aktuellen Stand finden sich auf der Webseite des Kanton Glarus unter Vorstösse/Memorialsanträge. Wenn man in einen Memorialsantrag reingeht, dann finden sich dort die weiteren Dokumente, die aus der Bearbeitung des Antrages resultieren.

Ablauf eines Memorialsantrags vom Antrag bis zur Landsgemeinde.

Ablauf-Memorialsantrag-Glarus-Artikel-58