Petition gegen die UN Cybercrime Convention

UN-Cybercrime-Konvention

Ende Dezember wird die Generalversammlung der Vereinten Nationen über die umstrittene Cybercrime-Konvention abstimmen. Die Konvention birgt leider erhebliche Gefahren für unsere Grundrechte und demokratischen Werte.

Eine lange Liste von Kritikern warnt davor, dass die Konvention massive Überwachungsbefugnisse schafft, die es Regierungen ermöglichen, gezielt gegen Dissidenten, Journalisten und Whistleblower vorzugehen. Es werde eine globale Infrastruktur zur Überwachung aller digitalen Kommunikation geschaffen – eine Bedrohung für jeden Einzelnen.

Die Konvention ignoriert grundlegende Menschenrechte wie Meinungsfreiheit und Datenschutz. Sie könnte zu einem Instrument der Zensur und Repression für Vergehen werden, die bei uns nicht strafbar sind.

Die Piratenpartei Schweiz hat deshalb die Petition «UN Cybercrime Convention stoppen!» lanciert. Sie fordert den Bundesrat auf, diese gefährliche Resolution nicht zu unterzeichnen.

Weshalb schreibe ich diesen Blogbeitrag?

Ich bin davon überzeugt, dass unsere Privatsphäre nicht verhandelbar ist. Sie ist die Grundlage unserer persönlichen Freiheit. In einer Welt zunehmender staatlicher Überwachung wird unsere Spielraum, frei zu denken und zu handeln, systematisch im weiter untergraben.

Die Bedrohung durch staatliche Überwachung ist real und unmittelbar. Unsere digitalen Fussabdrücke werden gesammelt, um immer tiefer in unsere Privatsphäre einzudringen. Wir müssen jetzt handeln, um eine Zukunft zu gestalten, in der unsere Grundrechte respektiert werden und wir vor anlassloser Überwachung geschützt sind.

Jede Stimme zählt. Indem wir alle diese Petition unterstützen, zeigen wir dem Bundesrat, dass wir unsere Privatsphäre schützen wollen und nicht bereit sind, sie zugunsten eines globalen Abkommens aufzugeben.

Hintergründe und weitere Details zur Resolution

Mit der Budapester Konvention steht seit 2001 ein internationaler Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Computerkriminalität zur Verfügung. Die Konvention wurde vom Europarat initiiert. Sie definiert Straftatbestände und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Es ist das erste internationale Übereinkommen, das sich mit Straftaten befasst, die über das Internet und andere Computernetzwerke begangen werden. Die Schweiz hat die Konvention 2012 ratifiziert.

Budapest-Convention-Laender

Quelle: https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/convention-on-cybercrime/

Betrachtet man die obige Karte, so fällt sofort auf, dass vor allem westliche, demokratisch orientierte Staaten beigetreten sind.

Im Jahr 2019 haben Russland, China, der Iran und andere Nichtunterzeichner der Budapester Konvention ihrerseits eine UN-Resolution gegen Cyberkriminalität auf den Weg gebracht. Basierte die Budapester Konvention noch auf einem gemeinsamen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, so spiegelt die UN-Resolution ein Spiegelbild der heterogenen Interessen der 193 Mitgliedsstaaten wider. Herausgekommen ist – wenig überraschend – ein Dokument, das westliche Werte wie Freiheit, Demokratie und Privatsphäre nicht nur verwässert, sondern untergräbt.

Wie tief die Werteunterschiede sind, zeigt allein der Versuch von einzelner Staaten, «Blasphemie» in die Verhandlungen einzubringen. Für die Schweiz, die auf einer starken Tradition von Freiheit, Demokratie und Meinungsfreiheit beruht, muss eine solche Konvention inakzeptabel sein.

Welche Punkte sind besonders problematisch?

Die UNO-Cybercrime-Konvention birgt zahlreiche Risiken für die digitale Freiheit und die Menschenrechte. Ihre grösste Schwäche liegt in der enormen Heterogenität der 193 Mitgliedstaaten, die zu einem Kompromiss geführt hat, der die Grundwerte vieler Staaten untergräbt.

Konkret sind folgende Punkte (nicht abschliessend) besonders problematisch:

Vage Definitionen: Die Konvention enthält äusserst schwammige Definitionen von Straftaten im digitalen Raum. Dies eröffnet einen weiten Interpretationsspielraum. Es besteht die Gefahr, dass legitime Aktivitäten wie Whistleblowing oder der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien kriminalisiert werden.

Mangelnder Schutz von Grundrechten Für Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und Recht auf Privatsphäre sind in der Konvention keine ausreichenden Schutzmechanismen verankert. Damit wird sie zu einem Instrument für Regierungen, die an einer Einschränkung der digitalen Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger interessiert sind.

Ausweitung von Überwachungsbefugnissen: Ausweitung der Überwachungsbefugnisse: Die Konvention ermöglicht den Staaten, weitreichende Überwachungsmassnahmen durchzuführen, ohne ausreichende rechtliche Garantien. Damit wird der Grundstein für eine Überwachungsgesellschaft gelegt, in der die Privatsphäre der Menschen massiv eingeschränkt wird.

Unterdrückung unliebsamer Meinungen: Die Konvention ermöglicht Massnahmen, die leicht zur Unterdrückung legitimer Proteste oder abweichender Meinungen missbraucht werden können.

Vorratsdatenspeicherung und Echtzeitüberwachung: Die Konvention ermöglicht die Einführung der anlasslosen Echtzeitüberwachung aller Bürger und die Vorratsdatenspeicherung, was massiv in unsere Grundrechte eingreift und die Gefahr staatlicher Willkür erhöht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die UN-Konvention über Computerkriminalität in ihrer jetzigen Form ein gefährliches Instrument ist, das die digitale Freiheit weltweit untergraben kann. Ein Abkommen, das unseren Werten entspricht, scheint derzeit unrealistisch. Wir dürfen aber nicht tatenlos zusehen, wie unsere digitalen Grundrechte ausgehöhlt werden. Es ist dringend notwendig, dass wir uns für eine Überarbeitung der Konvention einsetzen und sicherstellen, dass sie unseren demokratischen Werten entspricht.

Hilf auch Du mit und unterstütze die Petition UN Cybercrime Convention stoppen!

Links zu weiteren Stimmen

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